Wo darf ein aufblasbarer Pool aufgestellt werden?

Wer ein Planschbecken kaufen möchte, benötigt nicht unbedingt viel Platz, sondern viel mehr den richtigen Aufstellort. Denn leider darf ein Planschbecken nicht an jedem beliebigen Ort aufgestellt werden, insbesondere dann nicht, wenn es etwas größer sein soll. Droht im Nachhinein Ärger mit den Nachbarn oder dem Vermieter, fällt der Badespaß buchstäblich ins Wasser.

Die kleinsten Varianten mit einem maximalen Füllvolumen von etwa 60 Litern und einem geringeren Gewicht dürfen problemlos überall aufgestellt werden und eignen sich im Sommer ideal für den Balkon oder die Terrasse. Gerade den Kleinsten in der Familie bereitet ein Planschbecken zu Hause große Freude. Sofern die Nachbarn der unteren Etagen nicht mit unerwarteten Regenschauern überrascht werden, bemerken sie das vorhandene Planschbecken, abgesehen vom Lärm der begeistert planschenden Kinder, meist nicht einmal. Ein entsprechender Spritzschutz sorgt dafür, dass das Wasser keinen Schaden anrichtet.

Schwieriger wird es bei größeren aufblasbaren Pools bzw. Aufstellbecken. Größere Becken überschreiten schnell den Inhalt einer gefüllten Badewanne. Bei einem Aufstellbecken verdoppelt und verdreifacht sich das Badewannenvolumen sehr schnell. Dann stößt die Tragfähigkeit eines Balkons an ihre Grenzen und aus dem geplanten Badeparadies auf Balkonien wird ein gefährliches Unterfangen. Nur ein kompetenter Baustatiker oder Bauingenieur kann die Tragfähigkeit des Balkons fachmännisch einschätzen. Dennoch sollte von einem größeren Becken auf dem Balkon aus Sicherheitsgründen abgesehen werden.

Ein aufblasbarer Pool darf dagegen ohne jegliche Einschränkungen im eigenen Garten aufgestellt werden. Das gilt auch für Gemeinschaftsgärten und Hinterhöfe. Zuvor sollte in der Hausordnung jedoch geprüft werden, ob der Vermieter das Aufstellen von Pools in einem Absatz ausdrücklich verbietet. Manche Vermieter wissen, dass ein aufblasbarer Pool für die Hausgemeinschaft zu einem allgemeinen Ärgernis werden kann.

Gründe für eingehende Beschwerden der Mietparteien können mitunter Lärmbelästigung und eine plötzliche Mückenplage sein, die durch das stehende Wasser im Becken verursacht wird. Neben der Einhaltung der Ruhezeiten sollte deshalb auch ein aufblasbarer Pool sachgemäß gepflegt werden. Bei kleineren Planschbecken genügt es, das Beckenwasser regelmäßig zu wechseln.

Vor dem Neubefüllen sollten die inneren Flächen unbedingt gründlich ausgewischt werden. Bei größeren Gummipools eignet sich dagegen der Einsatz, der im Handel erhältlichen üblichen Poolchemikalien. Dabei ist es wichtig die Gebrauchsanweisungen des Herstellers zu beachten, um eine Überdosierung zu vermeiden. Das Ansiedeln von Mücken kann verhindert werden, indem größere Gummipools aber auch kleinere Planschbecken nach der Nutzung, spätestens am Abend, mit einer geeigneten Abdeckplane zugedeckt werden.